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Eintritt in die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich

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Sie haben den Wunsch, in die Evangelisch-reformierte Kirche einzutreten?
Das freut uns sehr.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular Kircheneintritt aus und senden Sie dieses, persönlich unterschrieben, an unsere Adresse.
  • Unsere Pfarrperson wird Sie kontaktieren und die Formalitäten in die Wege leiten.
  • Die zuständigen Stellen (z.B. Einwohnerkontrolle, Steuerbehörde) werden durch unser Sekretariat informiert.

Haben Sie weitere Fragen zum Eintritt / Übertritt in die Evangelisch-reformierte Kirche? Unsere Pfarrperson beantwortet Ihnen diese gerne.

Wir freuen uns, Sie bald als Gemeindemitglied willkommen zu heissen!

Formular Kircheneintritt

Austritt aus der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich

Sie befassen sich mit dem Gedanken, aus der Evangelsich-reformierten Landeskirche auszutreten. Wir bedauern dies sehr – respektieren jedoch Ihren Wunsch.

Oft erfolgen aber Kirchenaustritte spontan und die betreffenden Personen sind sich über die Folgen nicht im Klaren. Sie verzichten damit nämlich auf landeskirchliche Dienstleistungen. Aus diesem Grunde stellen die meisten Kirchgemeinden Rechnung für später beanspruchte Leistungen, z.B. Unterricht für Kinder, Trauung, Abdankung usw. Wir bitten Sie, sich einen möglichen Kirchenaustritt gut zu überlegen und mit unserer Pfarrperson zu besprechen.
Ein Kirchenaustritt muss schriftlich (brieflich) erfolgen und wird von der Kirchenpflege genehmigt und später bestätigt. Daher kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie von uns die Austrittsbestätigung erhalten.


Wieso bezahlen "juristische Personen" Kirchensteuern?
Die Kirchen leisten durch ihr kulturelles, Gottesdienst- und Bildungsprogramm, durch Seelsorge und diakonische Dienste sowie den Unterricht einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft. Damit bieten sie Menschen am Ort und in Firmen Hilfe an und unterstützen sie. Sie nehmen oft auch eine Vermittlungsfunktion (Mediation) ein.

 
In die Evangelisch-reformierte Landeskirche eintreten
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